Privacy Magazine - Hauptseite Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse.

 

[Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen] [->NEU: Zur Suche über alle bisherigen Ausgaben]
[Überblick über sonstige Veröffentlichungen zum Datenschutz][Hauptseite]

Ausgabe vom 12./13. Juni 1999

*

"Verfassungsgericht stärkt Informantenschutz
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat den Informantenschutz der Presse betont. ...muß ein Verlag nicht in jedem Fall den Informanten nennen, wenn in seiner Zeitschrift ohne Erlaubnis des Urhebers Fotos veröffentlicht wurden. ... (Az: 1 BvR 77/99)." Tsp 12.6.99 S. 36

"Informantenschutz gestärkt / Bundesverfassungsgericht verlangt Verhältnismäßigkeit
... Die Pressefreiheit, so die Entscheidung der drei Verfassungsrichter der 1. Kammer des Ersten Senats, gelte zwar nicht uneingeschränkt und könne auch durch das Urheberrecht beschränkt werden. Es müsse aber stets die Verhältnismäßigkeit der Auskunftspflicht geprüft werden. Das hätten die Gerichte im konkreten Fall versäumt. Vielmehr seien sie davon ausgegangen, daß der Informantenschutz allein deshalb nicht gilt, weil die Bilder rechtswidrig veröffentlicht wurden. Das sei aber nicht der Fall. Denn andernfalls könnten auch Fotos, die zur Aufdeckung wichtiger Vorgänge ohne Erlaubnis des Urhebers weitergegeben würden, nicht veröffentlicht werden - selbst wenn sie einen hohen Informationswert besitzen. Der Fall wurde an das Landgericht Hamburg zurückverwiesen, das nun die Verhältnismäßigkeit prüfen muß." FR 12.6.99 S. 10

"Besserer Schutz von Presseinformanten / Bundesverfassungsgericht: Vertraulichkeit durch Pressefreiheit geschützt
... Die Vertraulichkeit zwischen der Presse und ihren Informanten stehe unter dem besonderen Schutz des Grundrechts der Pressefreiheit, heißt es in der Entscheidung ... . ... Dieser Schutz gelte auch für die Bildberichterstattung. Deshalb müsse das - bei Verletzungen des Urheberrechts grundsätzlich bestehende - Auskunftsrecht des Betroffenen über die Herkunft der Bilder gegen die Freiheit der Presse abgewogen werden." FAZ 12.6.99 S. 10

*

"Kriegsgräber im Internet / Volksbund veröffentlicht Namen von zwei Millionen Gefallenen" FAZ 12.6.99 S. 8

*

LOKALES

"Anzeigen wegen Krankmeldung aus Südafrika
Im Fall des Lehrers Rüdiger B., der seit elf Monaten per Fax seine Krankschreibung aus Südafrika an die Schule nach Berlin schickt, ist es inzwischen zu mehreren Anzeigen gekommen. Gestern erstattete sein Anwalt Uwe Scholz Anzeige gegen Unbekannt, weil Informationen aus der Personalakte an die Öffentlichkeit gedrungen seien." WELT 12.6.99 S. 33

*